Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen Anbieter und Kunden geschlossen werden und regeln die Erbringung und Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen zwischen den Vertragsparteien.

Der Anbieter liefert oder leistet ausschließlich zu diesen AGB, entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden vom Anbieter nicht anerkannt.

Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien wurden nicht getroffen, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform wird einvernehmlich ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss

Die jeweils zu erbringenden Lieferungen und Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag festgelegt. Diese Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Schriftliche Angebote sind 14 Tage gültig und müssen vom Kunden schriftlich angenommen werden. Auch ein elektronischer Vertragsabschluss per E-Mail genügt dem vereinbarten Schriftformgebot.

3. Leistung und Prüfung

Der Vertrag kann die Konzeption eines Softwareeinsatzes, die Bestandsaufnahme des bestehenden Softwaresystems, die Erstellung einer Anforderungsdefinition für das künftige Softwaresystem, die Umsetzung der Anforderungsdefinition in funktionale Spezifikationen, das Projektmanagement, die Erstellung der Individualsoftware, die Erstellung der Website, die Vermietung von Webspace, den Verkauf von Standardsoftware und Hardware, die Einschulung und Umstellungsunterstützung, die Beratung durch telefonische Hotline, die Wartung und Weiterentwicklung der Software, die Übertragung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die Herstellung von Datenträgern und sonstige Dienstleistungen beinhalten.

Die detaillierte Ausarbeitung der Anforderungsdefinition samt Erstellung eines Pflichtenheftes kann durch den Anbieter oder durch den Kunden erfolgen. Erfolgt die Ausarbeitung durch den Anbieter, hat der Kunde sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat die Anforderungsdefinition bzw. das Pflichtenheft auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungen sind schriftlich zu bestätigen und werden gesondert verrechnet.

Spätestens 5 Werktage nach Lieferung der Software bzw. Website hat der Kunde die Leistungsabnahme durchzuführen. Die Abnahme hat auf Grund des durch den Kunden akzeptierten Pflichtenheftes zu erfolgen und muss in einem Abnahmeprotokoll schriftlich bestätigt werden. Eventuelle Abweichungen sind vom Kunden schriftlich bekannt zu geben und der Anbieter verpflichtet sich, solche Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Werden wesentliche Mängel, also solche, die den Gebrauch verhindern, verbessert, hat eine neuerliche Abnahme zu erfolgen.

Führt der Kunde im vorgenannten Zeitraum keine Abnahme durch oder wird die Software tatsächlich eingesetzt, gilt diese jedenfalls mit Ablauf des vorgenannten Zeitraums bzw. mit Inbetriebnahme als abgenommen.

Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Die Software wird gegen Einmalzahlung oder regelmäßig fällige Nutzungsgebühren überlassen. Sollen die Nutzungsgebühren gestaffelt berechnet werden, richten sich diese nach den Nutzungsklassen. Die Nutzungsklasse hängt von der Anzahl der installierten Bildschirmarbeitsplätze ab, wobei diese im jeweiligen Detailvertrag spezifiziert werden. Der Kunde hat dem Anbieter jeden Wechsel in eine höhere Nutzungsklasse unverzüglich mitzuteilen. Im Zeitpunkt des Wechsels wird die Nutzungsgebühr der höheren Nutzungsklasse fällig.

Sämtliche mit der Vertragserrichtung entstehenden Gebühren und Steuern hat der Kunde zu tragen. Für Standardsoftware und Hardware gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, andere Dienstleistungen wie Programmierung, Einschulung, Beratung etc. werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zu dem am Tage der Leistungen gültigen Stundenhonorar verrechnet. Kosten für Datenträger, Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit.

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Alle Rechnungen sind nach 10 Tagen netto (ohne Skontoabzug) zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % sowie die Kosten der Mahnung und Inkassogebühren verrechnet. Rechnungen sind vom Kunden mittels (spesenfreier) Sepa-Zahlung durchzuführen (Überweisung auf das auf der Rechnung angeführte Konto). Bei Wahl einer anderen Zahlungsform gehen sämtliche anfallende Spesen zu Lasten des Kunden und werden vom Anbieter an den Kunden weiter verrechnet.

Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

Für Webspace Accounts erfolgt die Verrechnung jährlich im Voraus.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die vertragsgegenständliche Leistung im Eigentum des Anbieters, dies gilt auch, falls die Software auf Datenträger übergeben oder online übermittelt worden ist. Soweit lediglich Nutzungsrechte an Software vergeben wurden, gilt diese Regelung sinngemäß. Der Kunde wird berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an seine Bedürfnisse anzupassen, solange er nicht mit der Zahlung in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Bei exekutiven Zugriffen Dritter wird der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und verpflichtet sich, den Anbieter aus allen daraus resultierenden Forderungen und Kosten schad- und klaglos zu halten.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurück zu nehmen oder gegebenenfalls die Abtretung eines Herausgabeanspruchs von einem Dritten zu fordern.

Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 10 % sowie die Kosten der Mahnung und Inkassogebühren zu zahlen.

6. Urheber- und Leistungsschutzrechte

Der Anbieter bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Software, Datenbank oder Website einschließlich der zugehörigen Unterlagen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Software mit Einwilligung des Anbieters verändert, bearbeitet oder mit anderer Software verbindet. Vorhandene Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters dürfen vom Kunden nicht beseitigt bzw. verändert werden. Werden zulässigerweise Kopien erstellt, sind auch diese mit den oben genannten Kennzeichnungen zu erstellen.

Der Anbieter erklärt, alleiniger Rechteinhaber der Software zu sein und verpflichtet sich, den Kunden aus allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.

Der Anbieter ist berechtigt, erforderliche Änderungen an der Software aufgrund von Rechtebehauptungen Dritter beim Kunden auf seine eigenen Kosten durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von jeder an ihn gestellten Forderung wegen Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten zu informieren.

Die Software ist nur zur Verwendung zum eigenen Gebrauch bestimmt.

7. Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass sein Produkt frei von gebrauchsausschließenden Mängeln ist. Dennoch lassen sich Fehler nach dem Stand der technischen Entwicklung niemals ausschließen, und der Kunde nimmt dies zur Kenntnis. Bei Mängeln verpflichtet sich der Kunde, diese umgehend dem Anbieter mitzuteilen und diese ausreichend zu beschreiben.

Lassen sich Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten dieser Überprüfung. Dies gilt auch dann, wenn der Fehler auf eine mangelhafte Bedienung zurückzuführen ist oder auf Störungen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind.

Bei einer Änderung des Programmes oder von Teilen des Programmes wird keine Gewähr vom Anbieter übernommen, wenn dem Kunden nicht der Nachweis gelingt, dass der aufgetretene Mangel ursächlich im Produkt des Anbieters gelegen ist.

Der Anbieter leistet keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.

Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

8. Haftung

Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Verzug und Unmöglichkeit der Leistung und für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.

9. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird alle Informationen, zum Programm gehörige Unterlagen, sowie Methoden vertraulich behandeln und zwar bereits während der Vertragsverhandlungen, während der Vertragsdauer und nach Auflösung des Vertrages.

Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung wird der Kunde auch an alle seine Mitarbeiter überbinden. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung von Vertragspflichten, dies gilt auch für die Verwendung vertragswidrig erstellter Kopien oder deren Mehrfachnutzung oder Überlassung an Dritte.

Der Kunde wirkt rechtzeitig bei der Leistungserbringung seitens des Anbieters mit, indem er ein detailliertes Anforderungsprofil erstellt und insbesondere Testdaten und sonstige zur Erstellung der Software nötige Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen.

10. Vertragsdauer

Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweiligen Auftrag bzw. Vertrag selbst festgelegt. Für Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag ist Voraussetzung, dass der Anbieter mit der vereinbarten Lieferungs- oder Leistungsfrist in Verzug ist und eine vom Kunden gesetzte und der Aufgabe angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

Verträge für Webspace Accounts werden, wenn schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei diese jeweils zum Ende eines Kalenderquartals (31.3., 30.6., 30.9, 31.12) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden können. Es gibt keine Mindestvertragsdauer.

11. Datenschutz

Der Anbieter hat seine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gem. § 20 Datenschutzgesetz hingewiesen und liegen die entsprechenden schriftlichen Vereinbarungen vor, dass die Mitarbeiter Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund der berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden, unbeschadet sonstiger Verschwiegenheitsverpflichtung, nur auf Grund einer ausdrücklichen Anordnung des Auftrag- oder Arbeitgebers oder dessen Vertreters übermitteln dürfen.

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist Gratkorn.

13. Rechtswahl

Sofern nicht ausdrückliche Regelungen im Vertrag selbst getroffen sind, gilt ergänzend das Recht des ABGB.

14. Gerichtsstand

Gegenüber kaufmännischen Kunden gilt das sachlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart.

Unsere AGBs können Sie hier als PDF downloaden.

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